05.02.2014
Medikamente zur Behandlung oder Nachsorge von zahnmedizinischen Behandlungen sind bei uns auch immer wieder angezeigt.
Medikamente, deren Verfalldatum abgelaufen ist, sollten nicht mehr angewendet werden – auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. „Immer wieder behaupten selbsternannte ‚Experten‘, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist schlicht falsch“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Es ist falsch, Verfalldaten als bloße Empfehlung zu betrachten und nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln, wie zerbröckelten Tabletten, auf die Einnahme verfallener Arzneimittel zu verzichten. Abgelaufene Medikamente gehören deshalb in den Müll.“
Juristisch ist die Sachlage klar: Die Angabe des
Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Sie basiert auf
umfangreichen experimentellen Daten des Herstellers. Die Relevanz und
Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem
Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit unter anderem
dann verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.
Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum
aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe „verwendbar bis“. In der
Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren
verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die
Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese
Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten. Bei
ihnen kann es bei längerer Lagerung zu einer Verunreinigung mit
Bakterien oder Viren kommen, dadurch kann sich das Auge infizieren.
Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist
selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur
möglich nach chemischer Analyse des jeweiligen Medikaments oder
Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten. Beides ist aufwändig und
der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen.
Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten
nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in Ausnahmefällen.
Quelle: ABDA
Antwort auf: Direkt auf das Thema antworten
Zahnarztpraxis Martin Lars Baltzer | Marktstraße 20 | 34225 Baunatal | Telefon 05 61 / 49 21 32 | praxis@zahnarzt-baltzer.de